Wir sind die Bezirksjägergruppe Altona, die für den Stadtbezirk Altona zuständige Untergruppe des Landesjagd- und Naturschutzverbands Hamburg (LJV-HH). Eine eigenständige Mitgliedschaft ist deshalb nicht möglich.
Allerdings kann eine Mitgliedschaft nur beim Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg wahrgenommen werden. Nach § 1 Nr. 2 der Organisationsordung des LJV-HH gehört jedes in Hamburg ansässige Mitglied des LJV der für seinen Wohnsitz zuständigen Jägergruppe an. Durch schriftliche Erklärung kann jedes Mitglied gegenüber dem LJV-HH die Zugehörigkeit zu einer bestimmten bestehenden Jägergruppe wählen. Die Jägergruppe kann zum Ende des Geschäftsjahres gewechselt werden.
Die Bezirksgruppe Altona bietet euch:
Wir freuen uns, wenn ihr euch der Bezirksjägergruppe Altona zuordnen lasst. Dies hat für die Bezirksjägergruppe Altona den Vorteil, dass gemäß § 2 Nr. 8 der Organisationsordung des LJV-HH zur Erfüllung der Aufgaben eine finanzielle Zuwendung aus den Mitgliedsbeiträgen zugewiesen wird und wir daraus unsere Aktionen finanzieren können.
Eine Mitgliedschaft beim LJV-HH kann über diesen Antrag beantragt werden. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind gemäß § 3 der Satzung des LJV-HH:
1. Berechtigung zur Lösung eines Jagdscheines (bestandene Jägerprüfung)
2. Zahlung einer Aufnahmegebühr: