Naturschutzgebiete

Nationale Kategorien nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG): Das strengste Schutzgut, um Lebensgemeinschaften oder Arten zu schützen, oft mit sehr restriktiven Regeln.
  • Nationalparke (§ 24 BNatSchG): Großflächige Gebiete, in denen die Natur sich selbst überlassen bleibt und sich ihre Prozesse ungestört entwickeln können.
  • Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG): Modellregionen für nachhaltige Entwicklung, die Kulturlandschaft, Forschung und Tourismus verbinden.
  • Naturparke (§ 27 BNatSchG): Landschaften, die der Erholung dienen und gleichzeitig die Kulturlandschaft erhalten sollen, mit weniger strengen Regeln als Nationalparke.
  • Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG): Schutz von Teilbereichen der Landschaft vor Zerstörung und Beeinträchtigung, oft mit Erhaltungszielen.
  • Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG): Einzelne, besonders hervorstechende Naturerscheinungen.
  • Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG): Hecken, Moore, Alleen etc..
  • Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG): Schutz von Biotoptypen wie Feuchtwiesen, Sümpfen oder Dünen. 
Europäische Kategorien (Natura 2000-Netzwerk)
  • Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete (§ 32, 33 BNatSchG): Schutz von bestimmten Lebensraumtypen und Tier-/Pflanzenarten der EU-Richtlinien.
  • Vogelschutzgebiete: Schutzpopulationen wildlebender Vogelarten. 
Diese Kategorien können sich überlappen und ergänzen sich, um die Biodiversität in Deutschland zu erhalten. 
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Bezirks-Jägergruppe Altona-Blankenese im Landes Jagd- und Naturschutzverband Hamburg